Allgemeine Geschäftsbedingungen

(Stand: Januar 2013)

1. Vertragsgestaltung

1.1 Der Abschluss von Verträgen zwischen Auftraggeber und KJP-Hamburg über die beiderseitig zu erbringenden Leistungen sowie Änderungen und/oder Ergänzungen hierzu bedürfen der Schriftform.

1.2 Ergänzend gelten die vorliegenden Geschäftsbedingungen für Trainer/Berater, die den Verträgen beigefügt werden. Sie sind wesentlicher Bestandteil des Vertrages.

1.3. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen für Trainer/Berater haben Vorrang vor entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers.

1.4. Wir unterwerfen uns dem Gütesiegel des „Forum Werteorientierung in der Weiterbildung e.V.“. Die Richtlinien zur Vergabe können über einen link zu der  homepage des Forums eingesehen werden.

2. Leistungen des Trainers/Beraters

2.1 KJP-Hamburg erbringt seine Dienstleistungen selbst, durch Angestellte und/oder freie Mitarbeiter.

2.2 Umfang, Form, Thematik und Ziel der Trainingsleistungen werden in dem jeweiligen Vertrag zwischen Auftraggeber und KJP-Hamburg im Einzelnen festgelegt.

2.3 KJP-Hamburg erbringt Leistungen in Form von Potenzialanalysen, Workshops, Seminaren, Trainings, Coaching und Beratung

2.4 Eine Einzelbeurteilung von Teilnehmern widerspricht der Berufsethik freier Trainer/Berater und findet nicht statt, sofern dies nicht als Ziel der Maßnahme vorher vereinbart und den betroffenen Teilnehmern bekannt gemacht worden ist.

3. Honorare und Kosten

3.1 Das erste Kontaktgespräch durch KJP-Hamburg ist unentgeltlich.

3.2 Ein Tageshonorar wird je angefangenen Tag für Besprechungen, Analysen, Trainingsvorbereitungen und sonstige Aufgaben, die gemeinsam mit dem Auftraggeber oder Dritten zu realisieren sind, vereinbart.

3.3 Für Seminare, Coachings etc. wird ein Tages- oder Pauschalhonorar vereinbart.

3.4. Für Seminare am Wochenende und/oder an gesetzlichen Feiertagen werden besondere Honorarvereinbarungen getroffen.

3.5 Reise- und Aufenthaltskosten und ggf. Unterbringungskosten werden gesondert berechnet.

3.6 Alle Leistungen gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3.7 Die vereinbarten Honorare sowie bereits entstandene Kosten werden nach Durchführung der Dienstleistung in Rechnung gestellt. Entstandene und in Rechnung gestellte Kosten sind ohne Abzug innerhalb der in der Rechnung genannten Frist zu zahlen.

3. 8 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte gegenüber fälligen Zahlungsansprüchen sind ausgeschlossen.

4. Sicherung der Leistungen

4.1 Der Auftraggeber anerkennt das Urheberrecht von KJP-Hamburg an den von diesem erstellten Werken (Trainingsunterlagen usw.). Eine Vervielfältigung und/oder Verbreitung der vorgenannten Werke durch den Auftraggeber bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung von KJP-Hamburg.

4.2 Der Auftraggeber sichert zu, dass den von ihm für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Werken Urheber- und/oder sonstige Rechte nicht entgegenstehen.

4.3 Der Auftraggeber informiert den Trainer/Berater vor und während der vereinbarten Trainingsmaßnahmen über sämtliche Umstände, die für die Vorbereitung und Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind. Eine verantwortliche Kontaktperson wird vom Auftraggeber benannt.

4.4 KJP-Hamburg und die von ihr beauftragten Trainer/Berater verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher geschäftlich relevanter Vorgänge, die ihm durch die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt geworden sind.

4.5 KJP-Hamburg ist berechtigt, seine Dienstleistungen in der Folge auch Mitbewerbern des Auftraggebers anzubieten, sofern nicht anderes vereinbart wurde.

4.6 Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch den Trainer/Berater wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen vom Trainer/Berater nicht zu vertretenden Umständen nicht eingehalten werden, ist KJP-Hamburg unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzpflichten berechtigt, die Dienstleistungen an einem neu zu vereinbarenden Termin nachzuholen. Kann ein Termin vom Auftraggeber nicht wahrgenommen werden, dann erfolgt die Stornierung bis 6 Wochen vor Beginn kostenfrei, bis 4 Wochen vorher 25%, bis 2 Wochen vorher 50%, danach werden 75% des Honorars in Rechnung gestellt. Die Stornogebühr entfällt, wenn ein Ersatztermin zur Durchführung der Leistung innerhalb von 3 Monaten gestellt wird.

5. Allgemeine Bedingungen

5.1 Sollten einzelne Bestimmungen des zwischen den Parteien getroffenen Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der Bedingungen im übrigen nicht berührt. Die Parteien werden die Bedingungen alsdann mit einer wirksamen Ersatzregelung durchführen, die dem mit der weggefallenen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.

5.2 Für diese Bedingungen und ihre Durchführung gilt ausschließlich deutsches Recht.

5.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem mit diesen Geschäftsbedingungen für KJP-Hamburg zusammenhängenden Vertrag und diesen Bedingungen ist der Sitz von KJP-Hamburg.